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Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der CleansWay GmbH

1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Verträge, Liefe­rungen und Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung geändert oder ausgeschlossen werden. Spätestens mit der Entge­gennahme unserer Lieferung/Leistung gelten diese Bedingungen als ange­nommen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen ha­ben.
2. Angebot
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend.
Vertragsschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden und
Zusicherun­gen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2
Die zu dem Angebot evtl. gehörenden Anlagen sind nur annähernd maßge­bend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise, Zahlung und Verrechnung
3.1
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager oder Werk ein­schließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2
Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.

3.3
Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenan­sprüche des Bestellers ist nur dann statthaft, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.4
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 9 v.H. p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet.

3.5
Umstände, die uns nach dem Vertragsschluss bekannt werden und die die Kredit­wür­digkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so dass eine Gefähr­dung unserer Zahlungsansprüche zu befürchten ist, berechtigen uns dazu, aus­stehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Stellung von banküblichen Sicherhei­ten auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu ver­langen. Wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigen­tumsvorbehalt (Abschnitt 6 dieser Bedingungen) gelieferten Waren zu untersagen.

4. Lieferzeit
4.1
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, dass eine schriftli­che Zu­sage ausdrücklich als verbindlich gegeben wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Ab­sendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,Genehmigungen, Freigabe sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt oder die Leistung erbracht ist.

4.2
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen im Rahmen von Arbeits­kämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt un­vorhergesehe­ner Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hinder­nisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt unabhängig da­von, ob die vorher bezeichneten Um­stände bei uns, unseren Vorlieferanten oder einen ihrer Unterlieferer eintreten. Diese Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst

4.3
Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschul­dens ent­standen ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer An­sprüche berech­tigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Ver­spätung ½ v.H., im Ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

4.4
Wird der Versand bzw. die Leistungserbringung auf Wunsch des Bestellers verzö­gert, so werden ihm begin­nend ei­nen Monat nach Anzeige der Versandbe­reitschaft bzw. vereinbarter Leistungsbeginn, die durch die Lage­rung und Be­reitstellung entstandenen Kosten einschließlich der Personalvorhaltung,
min­destens jedoch 0,5 % des Auftragswertes für jeden angefangenen Monat be­rechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

4.5
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestel­lers voraus.

4.6
Nach fruchtlosen Ablauf vereinbarter Fristen, sind wir, unbeschadet unserer sons­tigen Rechte, berechtigt, den jeweili­gen Abnahmerückstand ganz oder teil­weise zu streichen bzw. vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß hiermit für uns eine Schadensersatzpflicht verbun­den ist, wobei uns die Geltendmachung eines Verzugsschadens unbenommen bleibt.

5. Gefahrenübergang und Entgegennahme
5.1
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile bzw. der Beendi­gung der Leistungserbringung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen oder -leistungen erfolgen. Auf Wunsch des Be­stellers ver­sichern wir auf seine Kosten die Lieferungen/Leistungen gegen Diebstahl, Bruch-,Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.

5.2
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertre­ten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Be­steller über; je­doch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

5.3
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufwei­sen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 dieser Bedingun­gen entgegenzu­nehmen.

5.4
Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Alle Lieferteile bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher For­derun­gen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehen­den oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlosse­nen Ver­trägen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete For­derungen gelei­stet werden.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsver­zug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. In der Zurück­nahme sowie der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Der Besteller darf den Liefergegenstand ohne unsere Einwilligung weder ver­pfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Ein­griffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

6.2
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Dieb­stahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Bestel­ler selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

 

7.  Gewährleistung und Haftung
7.1
Wir übernehmen die Gewähr für die sachgemäße Ausführung der uns in Auf­trag ge­gebenen Lieferung und Leistungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir Fehler, die innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Liefe­rung bzw. Leistungsende auftreten, uns ge­meldet werden und
nachweislich auf eine falsche bzw. schlechte Arbeitsausführung zurückzuführen sind, durch Nacharbeit bzw. Neuausführung der Lieferung und/oder Leistung beseitigen. Reinigungsarbeiten sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Mit der Abnahme der Reinigung dokumentiert der Auftraggeber die korrekte Ausführung der Leistung.

7.2
Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Beschädigungen, die durch un­sach­gemäße Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel ent­standen sind. Ferner unterliegen Teile, die natürlichem Verschleiß unterworfen sind, nicht der Ge­währleistung. 
7.2.1
Veränderungen am Reinigungsgegenstand durch erfolgte Reinigung, die be­dingt sind durch die natürliche Abnutzung des gereinigten Gegenstandes, sind von jeglicher Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.

Während der Durchführung der Reinigungsarbeiten sind Verschmutzungen im näheren Umfeld des Reinigungsgegenstandes trotz größter Bemühungen nicht ganz auszuschließen und werden vom Auftragnehmer beseitigt. Haftungs- und Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, bestehen seitens des Bestellers in diesem Falle nicht. Der Besteller ist bis zum Abschluss der Reinigung (Abnahme) nicht berechtigt, Veränderungen am Reinigungsgegenstand vorzunehmen bzw. in die Reinigung einzugreifen.

7.3
Unsere Gewährleistung ist begrenzt auf den Fakturenwert des Auftrages.

7.4
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit erlischt jeglicher weiterer Anspruch auf Mängel­beseitigung.

7.5
Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, in keinem Falle für mittelbare und/oder Folgeschäden, insbesondere nicht für Produk­tionsausfall, entgangenen Gewinn, Vorhaltekosten, etc.

7.6
Wir haften jedoch bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten oder falls die Ansprüche des Bestellers auf Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit durch uns beruhen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die we­der auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit durch uns beruht, ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf 5.000,- € je Schadensfall, bei mehreren Schadensfällen auf maximal 20.000,- €.

8.  Rücktritt des Bestellers
8.1
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung oder Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unver­mögen unsererseits. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleich­artiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach un­möglich wird und er ein berechtigtes Inte­resse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend min­dern.

8. Gerichtsstand und Rechtswahl
8.1
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Fir­mensitz des Lieferers der alleinige Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers berech­tigt.

Stand 01/17

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